Arbeitsrecht

Wir beraten bundesweit in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts. Wir übernehmen außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die Prozessführung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Wir unterstützen Sie u.a.

  • bei der Erstellung oder Überprüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen,
  • bei der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Verhandlungen über die Höhe von Abfindungen,
  • bei dem Umgang mit Abmahnungen bzw. der Vorbereitung von Kündigungen
  • im Kündigungsschutzprozess,
  • bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus` eines möglichen Scheinselbständigen,
  • in Befristungskontrollprozessen,
  • bei allen Fragen des Mutterschutzes und der Elternzeit, etwa in Bezug auf Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Teilzeitarbeit,
  • Geltendmachung von rückständigem Lohn, Überstundenvergütung, Abgeltung von Urlaubsansprüchen.