Wir beraten bundesweit in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts. Wir übernehmen außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die Prozessführung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Wir unterstützen Sie u.a.
- bei der Erstellung oder Überprüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen,
- bei der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Verhandlungen über die Höhe von Abfindungen,
- bei dem Umgang mit Abmahnungen bzw. der Vorbereitung von Kündigungen
- im Kündigungsschutzprozess,
- bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus` eines möglichen Scheinselbständigen,
- in Befristungskontrollprozessen,
- bei allen Fragen des Mutterschutzes und der Elternzeit, etwa in Bezug auf Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Teilzeitarbeit,
- Geltendmachung von rückständigem Lohn, Überstundenvergütung, Abgeltung von Urlaubsansprüchen.