Kostentransparenz und -effizienz sind für uns sehr wichtig. Bereits zu Beginn des Mandats wird der zu erwartende Kostenrahmen erörtert. Je nach Mandat kann in der außergerichtlichen Vertretung nach folgenden Vergütungsvarianten abgerechnet werden:
Vergütung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Das RVG macht die entstehenden Kosten von der Höhe des Streitwertes abhängig. Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand werden bei dieser Vergütungsmethode jedoch nur eingeschränkt berücksichtigt.
Stundenvergütung
Bei der Abrechnung nach Stunden wird zuvor eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Der tatsächliche Bearbeitungsaufwand wird minutengenau festgehalten; dementsprechend wird allein die unsererseits aufgewandte Bearbeitungszeit in Rechnung gestellt. Zu Beginn des Mandats kann in der Regel der zu erwartende Kostenrahmen aufgezeigt werden. Gerade durch die charakteristische Ausrichtung der Kanzlei ist hohe Effizienz gewährleistet, so dass diese Abrechnungsvariante in vielen Fällen für den Mandanten vorteilhaft ist.
Pauschalvergütung
In besonderen Fällen können Pauschalvergütungen vereinbart werden.
Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten im persönlichen Gespräch.