Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
- die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts zum Ehegattennachzug,
- die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts zum Kindernachzug,
- der Nachzug von älteren Menschen aus humanitären Gründen,
- die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts zum Zweck der Erwerbstätigkeit,
- die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts zum Zweck des Studiums.
Am Ende einer Integration in Deutschland steht oft die Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.