Rechtsanwalt Hendrik Horn absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Schwerin, Bremen und Hamburg. Bereits in der Zeit seiner Ausbildung setzte Herr Horn einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht und kann hier auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Herr Horn ist seit Anfang 2001 als Rechtsanwalt tätig, bis 2005 in namhaften Kanzleien aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. 2005 gründete er mit Kollegen die Kanzlei Merkel/Franzen/Horn, in der er u.a. das arbeitsrechtliche sowie das ausländer- und familienrechtliche Dezernat bearbeitete, und ist nunmehr Partner und einer der Gründer der Kanzlei horn. hofacker. mc veigh.. Durch langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Anlagerechts, hier insbesondere im Bereich der sog. „Schrottimmobilien“, verfügt Rechtsanwalt Hendrik Horn über die erforderlichen Spezialkenntnisse, um Sie auch hier qualifiziert beraten zu können.
Herr Horn ist Mitglied in der deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und im Deutschen Anwaltverein.