Teilzeitarbeit nach der Babypause

Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt, dass der Wunsch vieler Mütter, nach Beendigung der Elternzeit in Teilzeit in das Unternehmen zurückzukehren, allzu oft abgelehnt und ihnen so die Rückkehr in den Beruf erschwert wird.

 

Arbeitgeber argumentieren meist, es sei nicht wirtschaftlich oder nicht möglich, den Arbeitsplatz als Teilzeitstelle anzubieten. Die Mütter stehen dann vor dem Problem, auf ihren Arbeitsplatz nur in Vollzeit zurückkehren zu können, welches ihnen mangels Kinderbetreuung nicht möglich ist. Nicht wenige Arbeitnehmerinnen geben ihren Anspruch auf Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz schließlich ganz auf und finden oft nicht mehr zurück in das Arbeitsleben.

 

Diese Problematik hat der Gesetzgeber bereits seit längerem erkannt und den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit eingeräumt. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen – wird die Teilzeitarbeit noch während der Elternzeit beansprucht, müssen es sogar dringende betriebliche Gründe sein. Die Anforderungen an die Darlegungen des Arbeitgebers sind hoch. U.a. muss er seine Personalplanung und sein dahinter stehendes Konzept darlegen.

 

Berufsrückkehrerinnen ist daher zu raten, rechtzeitig die Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen und sich von einer Ablehnung nicht verunsichern, sondern sich zunächst fachkundig beraten zu lassen. Nicht selten wird doch noch eine Lösung gefunden, so dass die Betroffene unter Reduzierung ihrer Arbeitszeit im Betrieb bleiben kann.